Teilhabegesetz
Am 23.12.2016 wurde das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (BTHG) erlassen. Die erste Stufe trat am 25. Juli 2017 in Kraft, die weiteren Stufen folgen 2018, 2020 und 2023.
Laut Koalitionsvertrag der 18. Wahlperiode des Bundestages wird der folgende Zweck verfolgt:
„Wir wollen Menschen, die aufgrund einer wesentlichen Behinderung nur eingeschränkte Möglichkeiten der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft haben, aus dem bisherigen „Fürsorgesystem“ herausführen und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickeln. Die Leistungen sollen sich am persönlichen Bedarf orientieren und entsprechend eines bundeseinheitlichen Verfahrens personenbezogen ermittelt werden. Leistungen sollen nicht länger institutionszentriert, sondern personenzentriert bereitgestellt werden. Wir werden das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention berücksichtigen. Menschen mit Behinderung und ihre Verbände werden von Anfang an und kontinuierlich am Gesetzgebungsprozess beteiligt. Im Interesse von Kindern mit Behinderung und ihren Eltern sollen die Schnittstellen in den Leistungssystemen so überwunden werden, dass Leistungen möglichst aus einer Hand erfolgen können.“
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales: gemeinsam-einfach-machen.de
Umstellungen als Chance nutzen
Die Heidelberger Werkstätten, wie die gesamte Lebenshilfe Heidelberg e.V., sind mit den Systemumstellungen befasst und gestalten diesen Weg mit. Wir möchten die neuen Möglichkeiten als Chance nutzen und unsere Angebote diesbezüglich weiter ausbauen.
Da die Umsetzung in Stufen erfolgt und auch aktuell Vieles im Umbruch ist, möchten wir auf ausführliche Informationen zur Gesetzeslage gerne auf die folgenden Seiten verweisen, die Ihnen unseres Erachtens einen qualifizierten Lesestoff zum Thema bieten: