Teil·habe·gesetz
Durch das Teil·habe·gesetz sollen Menschen mit Behinderung besser an der Gesellschaft teil·haben können.
Das Leben von Menschen mit Behinderung soll verbessert werden.
Menschen mit Behinderung sollen selber über ihr Leben bestimmen können.
So, wie es in der UN-Behinderten·rechts-Konvention steht.
Die UN-Behinderten·rechts-Konvention ist ein Vertrag.
In diesem Vertrag sind die Rechte für Menschen mit Behinderung festgelegt.
Den Vertrag haben ganz viele Länder unter·schrieben.
Seit 2017 gilt der erste Teil vom Teil·habe·gesetz.
2018 kam ein weiterer Teil dazu.
2020 und 2023 kommen nochmal weitere Teile dazu.
Umstellungen als Chance nutzen

Wegen dem Teil·habe·gesetz gibt es Änderungen bei den Heidelberger Werkstätten.
Bei der gesamten Lebenshilfe Heidelberg.
Durch das Teil·habe·gesetz gibt es neue Möglichkeiten.
Diese Möglichkeiten wollen wir nutzen.
Wir wollen unsere Angebote noch besser machen.
Vieles verändert sich.
Hier finden Sie weitere Infos zum Thema Teil·habe·gesetz.
(nicht in Leichter Sprache)