Wohnbeirat
Der Wohnbeirat (auch Heimbeirat genannt) vertritt die Interessen der Bewohner*innen einer Einrichtung. Dieses Gremium hat vielfältige Aufgaben, beispielsweise Anregungen und Beschwerden von Bewohner*innen entgegenzunehmen und erforderlichenfalls durch Verhandlungen mit der Einrichtungsleitung oder in - besonderen Fällen - mit dem Träger auf deren Erledigung hinzuwirken. Ebenso hilft der Beirat neuen Bewohner*innen dabei, sich in der Einrichtung einzuleben.
Eine weitere Aufgabe ist die Durchführung von Bewohner*innenversammlungen, bei denen das Gremium auch alle anderen Interessierten in Form eines Berichts über seine Tätigkeit informiert.
Wahlberechtigt und wählbar für dieses Ehrenamt sind alle Personen, die am Wahltag in der Einrichtung wohnen. Die Amtszeit beträgt in der Regel vier Jahre. Eine innerhalb des Wohnbeirats gewählte Person führt den Vorsitz.
Angehörigen- und Betreuer*innenbeirat
Der Angehörigen- und Betreuer*innenbeirat berät und unterstützt durch Vorschläge und Stellungnahmen Träger, Einrichtungsleitung und Wohnbeirat.
Wahlberechtigt und wählbar für dieses Ehrenamt sind alle Personen, die am Wahltag gesetzliche Vertreter*innen oder Bevollmächtigte der in der Einrichtung wohnenden Menschen sind.