Ausgleichsabgabe senken – doppelt profitieren

Unternehmen, die Aufträge an anerkannte Werkstätten für Menschen mit Behinderung vergeben, können finanziell profitieren: Bis zu 50 Prozent des auf die Arbeitsleistung entfallenden Rechnungsbetrags (Gesamtrechnungsbetrag abzüglich Materialkosten) lassen sich auf die Ausgleichsabgabe anrechnen (§ 223 SGB IX). Die erforderlichen Voraussetzungen werden direkt in der Rechnung bestätigt.

Mit der Beauftragung der Heidelberger Werkstätten verbinden Sie wirtschaftliche Vorteile mit gesellschaftlicher Verantwortung: Sie reduzieren Ihre Abgaben, stärken Ihre Nachhaltigkeits- und Sozialstrategie und unterstützen aktiv die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben.

Gerne beraten wir Sie individuell dazu, wie Ihr Unternehmen von einer Zusammenarbeit mit den Heidelberger Werkstätten profitieren kann.