Heidelberger Werkstätten

Unser Eingangsverfahren

Das Eingangsverfahren (an den Standorten Heidelberg und Hockenheim) ist als dreimonatige Klärungs- und Erprobungsphase angelegt.

Das Ziel: Gemeinsam mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern festzustellen, wie – aufbauend auf deren persönlichen Ressourcen –  der bestmögliche Weg der beruflichen Bildung und Teilhabe an Arbeit umgesetzt werden kann.

Hierbei gilt es unter anderem, die folgenden Fragen zu beantworten:

  • Ist die Werkstatt die geeignete Einrichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben?
  • Welche berufsbildenden Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben kommen in Betracht?
  • Kann ein Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt angestrebt werden?

Während des Eingangsverfahrens erheben wir Wünsche, Ressourcen, Fähigkeiten und  Fertigkeiten und vereinbaren darauf aufbauend einen Eingliederungsplan, welcher den individuellen Qualifizierungsverlauf beschreibt.

Der formale Weg in das Eingangsverfahren unserer Einrichtung (also die Genehmigung) führt in der Regel über die zuständige Reha-Beratung der Agentur für Arbeit. Oftmals wurde  die Maßnahme auch schon in den Berufswegekonferenzen der zuvor besuchten Schulen vorgestellt.