Werkstätten: Sozialministerium erlaubt schrittweise Öffnung

Heidelberger Werkstätten kommende Woche noch geschlossen - Plan zur Umsetzung wird erarbeitet

Für viele Beschäftigte der Heidelberger Werkstätten ist mit der Corona-Pandemie ein geregelter und strukturierter Tagesablauf weggebrochen. Um dem entgegenzuwirken, hat das baden-württembergische Ministerium für Soziales und Integration gestern eine Regelung getroffen, die eine schrittweise Öffnung der Werkstätten ab dem 4. Mai ermöglicht, wenn eine Reihe von Kriterien nachweislich erfüllt sind.

„Wir wollen den Beschäftigten in den Werkstätten schrittweise und behutsam wieder die Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen“, so Minister Manne Lucha. „In einem ersten Schritt erlauben wir die Wieder-Aufnahme des Betriebs für ein Viertel der vor der Corona-Krise bestehenden Arbeitsplätze. Der Gesundheitsschutz steht auch hier im Vordergrund. Deshalb müssen die Hygieneregeln unbedingt eingehalten werden.“

Was bedeutet die neue Verordnung, die Sie hier nachlesen können, konkret und wie wird sie in den Heidelberger Werkstätten umgesetzt? 

Die bisher eingerichteten Notgruppen oder Betreuungen aus sonstigen Gründen gelten unverändert weiter.

Für die weitere schrittweise Öffnung hat das Ministerium fünf Kriterien aufgestellt:

  1. Die Zahl der genutzten Arbeits- und Betreuungsplätze ist auf ein Viertel der am 19. März 2020 in der Werkstatt und angegliederten Förderstätte vorhandenen Plätze beschränkt
  2. Die Teilnahme der Menschen mit Behinderungen erfolgt freiwillig. Wer wegen einer Ansteckung mit dem Corona-Virus Ängste hat oder sich die Hygienemaßnahmen nicht zutraut, darf noch zuhause bleiben.
  3. Die Arbeit in der Werkstatt erfolgt einzeln oder in Kleingruppen mit höchstens sechs Menschen mit Behinderungen.
  4. Die Zusammenstellung der Kleingruppen erfolgt nach Wohngruppen und Wohnheimen und getrennt von den zu Hause wohnenden Menschen mit Behinderungen. Damit sollen unnötige Kontakte vermieden und die Ansteckungsgefahr reduziert werden.
  5. Es muss ein Infektionsschutzkonzept des Trägers für die Fahrdienste und den Betrieb der Werkstatt und der Förderstätte vorliegen.

Für die Heidelberger Werkstätten wurde bereits ein Infektionsschutzkonzept erstellt, das in der kommenden Woche mit den Leistungsträgern abgestimmt wird. Parallel dazu werden ab kommender Woche Mitarbeiter, Eltern und Betreuer schriftlich kontaktiert, um den jeweiligen Wunsch nach einer freiwilligen Rückkehr abzufragen. Auf der Basis der konkreten Personenzahl wird dann ein Betreuungskonzept erstellt, das diesen Personen unter Einhaltung der obigen fünf Kriterien eine schnellstmögliche Rückkehr an ihre Arbeitsplätze erlaubt.

"Dies könnte voraussichtlich am 11. Mai erfolgen, vielleicht auch früher, sofern die notwendigen Schritte schon früher umsetzbar sind", erklärt Wolfgang Thon, Leiter der Heidelberger Werkstätten. "Auch wenn die Information des Sozialministeriums etwas überraschend für uns kam, ist es gut, eine Perspektive für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu haben. Die Rückmeldungen, die wir seit März erhalten, zeigen eindeutig, dass die Tagesstruktur in der Werkstatt den Betroffenen sehr fehlt."

 

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