Notbetreuung in den Kindergärten ausgeweitet

Öffnung für weitere Berufsgruppen und Entwicklungsgefährdung als Kriterium

In den Kindergärten Pusteblume konnte zum 27. April  gemäß der neuen Regelung der Landesregierung das Angebot der Notbetreuung ausgeweitet werden. Es wird nun über die drei Häuser verteilt schon von 25 Kindern genutzt, die in verkleinerten Gruppen von bis zu drei Kindern (bzw. sechs Kindern in den Integrationsgruppen) betreut werden.

Neben den Kindern, bei denen beide Elternteile in systemrelevanten Berufen arbeiten, und Alleinerziehenden, bei denen dies ebenso der Fall ist, können nun auch Kinder betreut werden, deren Eltern nachweisen können, dass sie einer präsenzpflichtigen und unabkömmlichen Arbeit nachgehen. Auch Kinder, deren Kindeswohl gefährdet ist, und Kinder, die aufgrund der Schwere ihrer Behinderung ohne die Förderung des Schulkindergartens in ihrer psychischen und physischen Entwicklung gefährdet sind, können ab sofort angemeldet werden.

„Wir hoffen sehr, dass die Wochen bis zu einem regulären Kindergartenbetrieb gezählt sind und bieten, Stand heute, auch in den Pfingstferien eine Notbetreuung an (in der Ferienbetreuungszeit)", erklärt Valentina Schenk, Leiterin der Kindergärten Pusteblume.

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