Neue Leistungs- und Vergütungsvereinbarung erfolgreich verhandelt
Durch das im Dezember 2016 beschlossene Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde das System der Eingliederungshilfe zum 1. Januar 2020 grundlegend umgestaltet. Ziel des Gesetzes ist es, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung zu verbessern und die geltende UN-Behindertenrechtskonvention verbindlich umsetzen. Gelingen soll dies durch die die Abkehr vom bisherigen eher institutionenzentrierten Fürsorgesystem hin zu einem mehr personenzentrierten Teilhaberecht.
Einer der wichtigsten Punkte hierbei: Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind nun klar von den existenzsichernden Leistungen getrennt. Sie umfassen nun noch die Fachleistungen der Eingliederungshilfe (z. B. Assistenzleistungen), aber nicht mehr die existenzsichernden Anteile. Diese existenzsichernden Leistungen (Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt) erhalten die Menschen mit Behinderung nun direkt vom Sozialhilfeträger.
Geregelt wird die Umsetzung der neuen Strukturen, die sich aus dem BTHG ergeben, über den Rahmenvertrags SGB IX für Baden-Württemberg. Auf dessen Basis galt und gilt es für alle Einrichtungen, dem neuen System angepasste Leistungsbeschreibungen zu erstellen, diese zu verhandeln, und dann auf deren Basis Vergütungsverhandlungen mit den Kostenträgern zu führen.
Mit Planungssicherheit gut aufgestellt
Als erster Anbieter besonderer Wohnformen im Rhein-Neckar-Kreis hat der Wohnverbund der Lebenshilfe Heidelberg diese Verhandlungen nun für das Wohnhaus in Sandhausen, in dem aktuell 34 Bewohner leben, erfolgreich mit den Vertretern des Kreises abgeschlossen. Als besondere Wohnform wird das Zusammenleben mehrerer Personen mit Behinderung bezeichnet, die mit einer Rund-um-die-Uhr-Betreuung in einem Wohnhaus oder in der Wohngruppe in einer Einrichtung leben.
„Wir freuen uns sehr über die gute Einigung, die auf Basis einer komplett neuen Berechnung des Ist-Zustandes erfolgte, sowohl was die Personal- als auch die die Sachkosten angeht“, so Alexander Rupp, Leiter des Wohnverbunds der Lebenshilfe Heidelberg.
Die neue Leistungs- und Vergütungsvereinbarung tritt zum 1. April 2023 in Kraft und gilt für zwölf Monate. Insgesamt wurde eine wirtschaftlich angemessene und für den Wohnverbund auskömmliche Vergütung verhandelt. „Mit dieser Regelung sind wir für die Zukunft gut aufgestellt und können mit Planungssicherheit die bestmögliche Betreuung für die bei uns lebenden Menschen gestalten“, freut sich Alexander Rupp. „Wir hoffen, auch mit der Stadt Heidelberg für unser Wohnhaus in der Freiburger Straße so bald wie möglich eine ebenso gute Verhandlungslösung zu erzielen“.