Betrieb der Werkstätten
Noch bis einschießlich 19. April ist die Verordnung des Sozialministeriums zur Einschränkung des Betriebes von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (CoronaVO WfMB) in Kraft.
Leider liegen uns zum Stand heute noch keine Informationen bezüglich einer Folgeverordnung und der Fortführung unserer Angebote vor.
Sobald das Sozialministerium eine neue Verordnung veröffentlicht, werden wir Sie umgehend an dieser Stelle informieren.

