Lebenshilfe Heidelberg begrüßt Triage-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Die Lebenshilfe begrüßt die Triage-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die vorsieht, dass Menschen mit Behinderung mit einer gesetzlichen Regelung vor Benachteiligung bei pandemiebedingten Engpässen der intensivmedizinischen Behandlung geschützt werden müssen. Weitere Details zur Entscheidung finden sich hier in der Pressemitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe.
Auch regional stößt das Urteil auf großes Interesse. SWR4 hat bei der Lebenshilfe Heidelberg nachgefragt und Vorstand Winfried Monz bekräftigte im Gespräch mit der Nachrichtenredaktion die Wichtigkeit der vom Gericht geforderten Konkretisierung der Rechtslage, um Menschen mit Behinderung über die bestehenden Empfehlungen hinaus einen besonderen Schutz zu bieten. Zudem betonte er die Notwendigkeit der Entwicklung und Umsetzung einer guten Kommunikationsstrategie rund um diese Regelungen. Den ganzen Ausschnitt aus den Regionalnachrichten können Sie hier anhören.