Corona-Impfung: Lebenshilfe Heidelberg unterstützt Initiative der Bundesvereinigung Lebenshilfe
Die Bundesvereinigung der Lebenshilfe hat sich mit anderen Fach- und Selbsthilfeverbänden in einer gemeinsamen Initiative zusammengetan, um zu erwirken, dass Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung in die Priorisierungsgruppe 1 („sehr hoch“) für die Impfung gegen SarsCOV2 eingruppiert werden, da ihre Risiken mit denen von Bewohnern und Bewohnerinnen von Altenpflegeheimen vergleichbar sind.
Die Lebenshilfe Heidelberg unterstützt die Initiative der Bundesvereinigung Lebenshilfe und hat dem Dachverband ihre Unterstützung und Solidarität hinsichtlich der vorgebrachten Forderungen und Argumente mitgeteilt.
Erste Erfolge erzielt
Durch das gemeinsame Engagement der Lebenshilfe und der vier weiteren Fachverbände, die zusammen ca. 90 Prozent der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland repräsentieren (www.diefachverbände.de), konnte bereits eine Änderung in der überarbeiteten Fassung der Verordnung durchgesetzt werden, die seit dem 8. Februar in Kraft ist.
So sieht die überarbeitete Fassung vor, dass betreuende Mitarbeitende in der Werkstatt oder in Wohneinrichtungen, die regelmäßig in Kontakt mit Menschen mit Behinderung stehen, in die Priorisierungsgruppe 2 ("hohe Priorität") eingeordnet werden:
"Unter Absatz 1 Nummer 4 fallen Personen, die in teilstationären oder stationären Einrichtungen oder in ambulanten Diensten regemäßig geistig oder psychisch behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen.“
Weitere Änderungen, die von den Fachverbänden begrüßt werden, sind insbesondere die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung sowie die Aufnahme von Personen mit bestimmten Krankheitsbildern in die zweite und dritte Prioritätsgruppe bzw. deren höhere Priorisierung innerhalb dieser Gruppen.
Nach wie vor wesentliche Lücken
Dennoch gibt es noch offene Punkte, wie die Bundesvereinigung Lebenshilfe in ihrer Pressemitteilung zu der überarbeiteten Verordnung feststellt: "Leider enthält die neue Verordnung nach wie vor für Menschen mit Behinderung wesentliche Lücken. Durch diese werden vor allem Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung nicht ausreichend berücksichtigt."
Die Fachverbände fordern nach wie vor die Aufnahme nicht nur von Menschen mit Schwerst- und Mehrfachbehinderung, mit geistiger Behinderung oder psychischer Erkrankung, sondern auch der pflegenden Angehörigen und des Personals der Eingliederungshilfe in die höchste Prioritätsstufe. Die Mindestforderung ist in diesem Zusammenhang, dass sich aus Sicht der Fachverbände zumindest die jeweilige Einzelfallentscheidung auch auf die höchste Prioritätsstufe erstrecken muss.
Zudem machen die Verbände deutlich, dass sie es für dringend erforderlich halten, auch die stationären Einrichtungen (sogenannte besondere Wohnformen) und ambulanten Dienste der Eingliederungshilfe in die höchste Priorisierungsstufe einzuordnen. Hierzu erklärt die Bundesvereinigung Lebenshilfe: "Besonders Menschen mit Behinderung, die von ihren Angehörigen zu Hause gepflegt werden, haben im eigenen Haushalt regelmäßigen und engen Kontakt zu mehr als zwei Personen. Dies ist vor allem bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren von Bedeutung. Für sie ist derzeit kein Impfstoff zugelassen. Hier kann aber nur durch die Impfung des direkten Umfeldes ein wenigstens begrenzter Infektionsschutz erreicht werden."
Berücksichtigung bei Corona-Prämie
Im Zusammengang mit den Forderungen rund um die Impfung weist die Bundesvereinigung Lebenshilfe auch noch einmal darauf hin, dass Mitarbeitende in Einrichtungen der Behindertenhilfe ebenso wie das Personal in Krankenhäusern großen Belastungen im Zuge der Corona-Krise ausgesetzt sind. Daher fordern die Fachverbände erneut, Mitarbeitende in der Betreuung von Menschen mit Behinderung bei einer Corona-Prämie zu berücksichtigen. Auch dieser Forderung schließt sich die Lebenshilfe Heidelberg vollumfänglich an.